Login für Fachbetriebe
☎ +49 421 14629952 ✉ info@haushaltsaufloesung-gurus.de Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00

Haushaltsauflösung bei Todesfall & Erbe

Nach einem Todesfall bleibt oft wenig Zeit und wenig Kraft. Wir ordnen die ersten Schritte und vermitteln Fachbetriebe, die den Haushalt sorgfältig und nachvollziehbar auflösen.

Kurz erklärt

Nach einem Todesfall wird der Haushalt oft unter Zeitdruck aufgelöst. Vorher sollten Berechtigung und Fristen geklärt sowie Dokumente und Wertsachen gesichert sein. Als Richtwert liegen Wohnungen meist bei 1.000 bis 3.000 Euro, Häuser höher.

Wer darf die Auflösung beauftragen?

Zuständig sind in der Regel die Erben. Als Nachweis dient je nach Fall ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament beziehungsweise ein Erbvertrag. Sind Erben unbekannt oder noch nicht feststellbar, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Ein Fachbetrieb wird sich die Berechtigung häufig bestätigen lassen. Wir prüfen sie nicht und geben keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft das Nachlassgericht oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Erbrecht.

Fristen, die Sie kennen sollten

Was vor der Räumung gesichert werden sollte

Gegenstände, die an den Betrieb übergeben werden, gehen nach der Übergabe in der Regel auf ihn über. Sichten Sie deshalb alles Wichtige vorher, gern gemeinsam mit den anderen Erben.

Zeit lassen, wo es geht

Auch wenn Fristen drängen: Viele Entscheidungen müssen nicht an einem Tag fallen. Legen Sie fest, wer im Familienkreis Ansprechperson für den Betrieb ist, und vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Erinnerungsstücke noch in Ruhe ausgewählt werden können. Fachbetriebe mit Erfahrung bei Nachlässen gehen mit persönlichen Gegenständen zurückhaltend um und sprechen offen an, was sie vorfinden. Funde wie Bargeld oder Schmuck sollten bei der Übergabe dokumentiert werden.

Wie wir helfen

Wir vermitteln Ihre Anfrage an Fachbetriebe aus Ihrer Region. Diese besichtigen die Wohnung oder das Haus und machen ein schriftliches Angebot mit Räumung, Entsorgung und gegebenenfalls einer Wertanrechnung. Den Auftrag erteilen Sie ausschließlich dem Betrieb Ihrer Wahl.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Erbschein, um die Wohnung räumen zu lassen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Betriebe lassen sich die Berechtigung der Auftraggeber nachweisen, etwa durch Erbschein oder eröffnetes Testament. Die rechtliche Klärung übernehmen das Nachlassgericht oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt.

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

Eine allgemeine Frist gibt es nicht. Bei einer Mietwohnung bestimmen Kündigungsfrist und Mietvertrag den Zeitrahmen; bei Eigentum entscheiden die Erben. Je früher geplant wird, desto besser lassen sich Kosten und Termine steuern.

Jetzt bis zu 5 Angebote vergleichen

Kostenlos, unverbindlich und in 2 Minuten – von geprüften Haushaltsauflösungs-Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Angebote anfordern →

Angebote anfordern — kostenlos in 2 Minuten

Anlass der Haushaltsauflösung

✓ Nur geprüfte Fachbetriebe
✓ Kostenlos & unverbindlich

Wo soll der Haushalt aufgelöst werden?

Wohin dürfen wir die Angebote senden?

Welche weiteren Maßnahmen planen Sie in den nächsten 24 Monaten? (optional)