Seriöse Anbieter erkennen & Steuer/Recht im Überblick
Auf dem Markt gibt es seriöse Betriebe und solche, die eine belastende Lage ausnutzen. Wir zeigen Merkmale und Warnsignale und geben einen allgemeinen Überblick zu Steuer und Recht.
Seriöse Betriebe besichtigen vor Ort, geben ein schriftliches Angebot ab, weisen Entsorgung nach und sind versichert. Steuerlich können Arbeitskosten unter Voraussetzungen berücksichtigt werden (§ 35a EStG); das klärt Ihre Steuerberatung.
Merkmale seriöser Betriebe
- Besichtigung vor Ort und ein schriftliches, nachvollziehbares Angebot
- Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht, auf Nachfrage belegbar
- Entsorgungsnachweis, denn die Verantwortung für ordnungsgemäße Entsorgung bleibt beim Auftraggeber
- Wertanrechnung getrennt und schriftlich im Angebot
- Keine Vorkasse für den gesamten Betrag
Warnsignale
- Festpreis am Telefon ohne Besichtigung
- Druck, sofort zu unterschreiben, oder Angebote an der Haustür und per Flyer
- Werbung mit „komplett kostenlos“, ohne dass verwertbares Inventar vorhanden ist
- Keine Firmenanschrift, keine Rechnung, Barzahlung ohne Beleg
Holen Sie im Zweifel weitere Angebote ein und lassen Sie sich nicht von angeblich knappen Terminen unter Druck setzen. Ein seriöser Betrieb gibt Ihnen Zeit zum Vergleichen.
Fragen, die Sie dem Betrieb stellen können
- Wer führt die Arbeiten aus: eigenes Personal oder Subunternehmer?
- Wo wird entsorgt, und welcher Nachweis wird ausgestellt?
- Wie wird mit gefundenen Wertsachen umgegangen?
- Gibt es Referenzen oder Bewertungen aus der Region?
Bei den Betrieben in unserem Netzwerk prüfen wir vor der Aufnahme Gewerbeanmeldung und Kontaktdaten. Diese Prüfung ersetzt Ihren Angebotsvergleich nicht, und die fachliche Ausführung verantwortet der jeweilige Betrieb.
Steuer im Überblick
§ 35a EStG sieht Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vor. Bei Handwerkerleistungen sind es 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Ob eine Haushaltsauflösung darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob es der eigene Haushalt ist. Bei Erbfällen kommen unter Umständen Nachlassverbindlichkeiten in Betracht. Das klärt Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt; wir geben keine Steuerberatung.
Recht im Überblick
Fragen zu Erbschein, Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Mietvertrag oder Betreuung gehören zum Nachlassgericht oder zu einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt. Wir sind ein unabhängiges Vermittlungsportal, erbringen keine Räumungsleistung selbst und treffen keine rechtlichen Entscheidungen. Den Vertrag schließen Sie ausschließlich mit dem Betrieb Ihrer Wahl.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
Warnzeichen sind Preise ohne Besichtigung, Druck zur sofortigen Unterschrift, Vorkasse für den ganzen Betrag, fehlende Anschrift und Angebote, die vor allem mit „kostenlos“ werben.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Möglicherweise, abhängig vom Einzelfall. § 35a EStG sieht Ermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vor, bei Handwerkerleistungen 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
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